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Online können kostenlose Gehaltsrechner zur Rate gezogen werden, bei denen man sich ausrechnen lassen kann, was im Falle einer Erhöhung des Bruttolohns Netto übrig bleibt. Denn je höher der Verdienst je höher die Abzüge.
 

Gehaltsrechner

Gehaltsrechner

Zwischen Brutto – und Nettogehalt klafft manchmal eine enorme Lücke. Mit dem Online-Gehaltsrechner können Sie diverse Positionen Ihrer Abzüge im Einzelnen berechnen. Spielen Sie ruhig auch ein wenig mit dem Gehaltsrechner kostenlos herum. Denn falls Sie ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten planen, um eine Gehaltserhöhung zu erreichen, sollten Sie vorher gründlich informiert sein, welches Nettogehalt Sie bei höherem Bruttogehalt erwarten dürfen. Mehr Brutto zu erhalten, heißt nämlich nicht automatisch, dass man dieses Geld in gleicher Form dann auch im Netto-Auszahlungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung wiederfindet.

Ein Rechenbeispiel:

Herr Meier ist seit zehn Jahren in der Firma und verdient 3000 Euro brutto. Er hat Lohnsteuerklasse 3, ein Kind, ist verheiratet und evangelisches Kirchenmitglied. Er führt eine Gehaltsverhandlung mit seinem Chef und erreicht eine Gehaltserhöhung von 200 Euro. Sein bisheriges Nettogehalt betrug 2099,- Euro. Nach der Gehaltserhöhung von 200 Euro bekäme er ein Nettogehalt von 2187,- Euro. Ihm schwebte aber eine Gehaltserhöhung von 500 Euro vor, denn in seinen zehn Jahren Firmenzugehörigkeit hat er keine einzige Gehaltserhöhung bekommen – dafür aber mehr Verantwortung in seiner Tätigkeit. Damit bekäme er längst nicht 500 Euro mehr netto. Er würde lediglich 2318 Euro Nettogehalt bekommen.

Herr Schulze ist auch seit zehn Jahren in der Firma tätig. Auch er bekommt ein Bruttogehalt von 3000,- Euro. Allerdings ist er nicht verheiratet und hat auch keine Kinder. Auf seinen Abrechnungen ist ein Nettogehalt von 1734,- Euro verzeichnet. Auch er bekommt nach einem Gespräch mit seinem Chef 200 Euro mehr brutto. Damit erreicht er ein Nettgehalt von 1826,- Euro. Würde er statt 200 Euro aber ebenso 500 Euro Gehaltserhöhung auf den Bruttolohn erhalten, hätte er am Monatsende ein Nettogehalt von 1948 Euro.

Es ist eine Überlegung wert, ob man also wegen weiterer 300 Euro mehr Brutto mit dem Chef eisenhart verhandeln sollte, wenn man am Ende ohnehin nur 100 Euro mehr netto auf der Gehaltsabrechnung hätte.

Das ist kein Plädoyer für Niedriglöhne, aber diese Vergleichsrechnungen sollte man durchaus anstellen, bevor man sich in Gehaltsverhandlungen begibt. Denn unter Umständen ist es für beide Seiten nützlicher, wenn der Chef statt einer weiteren Erhöhung lieber andere Zuschüsse zahlt – zum Beispiel einen großzügigen Fahrtkostenzuschuss. Je höher der Bruttoverdienst, um so höher die Abzüge. Und wie hoch diese im Einzelnen sind, hängt natürlich von der Steuerklasse ab.