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Bei der Durchführung von einem Gehaltsvergleich muss daruaf geachtet werden zwischen dem Brutto Lohn und dem Netto Lohn zu unterscheiden. Denn vom Bruttogehalt wird noch einiges abgezogen.
 

Gehaltsrechner

Gehaltsvergleich Brutto/Netto

Einen Gehaltsvergleich kann und sollte man grundsätzlich nur beim Bruttolohn anstellen, denn nicht jeder Arbeitnehmer hat die gleichen Abzüge. Das erklärt sich nicht nur aus unterschiedlichen Steuerklassen. Einige Arbeitnehmer haben Sparverträge abgeschlossen, Riester-Renten, die steuerlich begünstigt sind, zu welchen der Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil leistet, und diese Beträge sind zum Bruttolohn hinzuzurechnen. Es ist aber durchaus möglich, dass dieser Arbeitnehmer einen etwas geringeren Nettolohn erhält, denn sein Anteil muss ja auch noch vom Gehalt abgezogen werden. In der Regel überweist diese Beiträge der Arbeitgeber und rechnet dies über die Gehaltsabrechnung ab.

Der Bruttolohn oder das Bruttogehalt ist der Betrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Entlohnung für seine Tätigkeit zahlt. Allerdings sind hiervon noch die Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung, zur Kirchensteuer, zur Lohnsteuer und zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Beiträge überweist der Arbeitgeber direkt mit seinem Arbeitgeberanteil direkt an die entsprechenden Stellen, so dass der Arbeitnehmer damit keine Umstände hat und die Zahlungen gewährleistet sind – das schreibt der Gesetzgeber so vor. Und diesen Arbeitgeberanteil sollte man bei den Gehaltsverhandlungen ebenso mit einbeziehen. Wer also einen Bruttolohn von 2.500,- Euro erhält, darf davon ausgehen, dass die Summe, die er selbst als Arbeitnehmer an die Sozialversicherung zu zahlen hat, also die Differenz zwischen Brutto und Netto, in gleicher Höhe noch einmal vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Wenn Sie also einen Gehaltsvergleich vornehmen möchten, legen Sie immer den Bruttolohn oder das Bruttogehalt als Vergleichssumme zugrunde.