Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind für Arbeitgeber manchmal in der Tat ein Hinderungsgrund für die Schaffung neuer Stellen. Der Arbeitgeber hat nämlich nicht nur dem Angestellten sein Bruttogehalt zu zahlen, auch wenn dieser nur einen Teil davon als Nettgehalt auf seiner Abrechnung wiederfindet – die Differenz zwischen Brutto und Netto wird schließlich vom Arbeitgeber direkt an die entsprechenden Behörden überwiesen, und von ihm genauso zu zahlen wie das Nettogehalt. Diese Differenz ist nur der Arbeitnehmeranteil, der direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird.
Die Lohnnebenkosten aber betragen noch mal eine Summe in nicht unbeträchtlicher Höhe. Der Arbeitgeber hat seinen Anteil zu tragen an sämtlichen Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers. Das bedeutet, wenn der Arbeitnehmer monatlich einen Sozialversicherungsanteil von 500 Euro zu zahlen hat für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung , dann legt der Arbeitgeber noch einmal die gleiche Summe als Arbeitgeberanteil dazu. Das tut er nicht, weil er ein sozialer Mensch ist, sondern weil er dazu verpflichtet ist.
Dies betrifft nun allerdings nur die Kosten, die der Arbeitgeber zur Sozialversicherung seines Arbeitnehmers zu leisten hat.
Alle anderen Kosten, die auf Grund des Arbeitsplatzes anfallen, hat der Arbeitgeber ebenso zu tragen, und sie zählen zu den Lohnnebenkosten, wie zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch der bezahlte Urlaub zählt zu den Lohnnebenkosten. Jeder Arbeitgeber hat mit einzukalkulieren, dass der Arbeitnehmer krank sein könnte und ihm ein Urlaub zusteht, und das bedeutet, die Kosten für den Arbeitsplatz laufen weiter, auch wenn der Arbeitnehmer nicht zur Verfügung steht.Hinzu kommen auch Kosten für Dienstwagen, Weihnachtsfeiern, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.
Im Schnitt kann man als Arbeitnehmer also sein Bruttogehalt als die Hälfte dessen ansehen, was der Arbeitgeber tatsächlich finanziell zu leisten hat, um diesen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
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