Berufsunfähigkeit Berufshaftpflicht Berufsrechtsschutz Unfallversicherung PKV GKV Bemessungsgrenze Zuschüsse
 

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Es wäre soziale Ungerechtigkeit, wenn jeder Bürger in der gesetzlichen Krankenkasse, die zu den Pflichtversicherungen zählt, den gleichen Beitrag zu leisten hätte. Es würde dem Geringverdiener kaum noch etwas vom Gehalt bleiben, während Besserverdiener den Beitrag kaum merken würden. Aus diesem Grund wird der Beitragssatz prozentual errechnet, abhängig vom Brutto-Entgelt. Es gibt allerdings einen Höchstsatz, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich geregelt ist.

Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man eine gewisse Einkommenshöhe, die mit Einrechnung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und geldwerten Vorteilen wie zum Beispiel einem Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, errechnet wird. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca 4000 Euro monatlich – daraus errechnet sich auch der zu zahlende Monatsbeitrag zur Krankenversicherung.

Verdient man oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze, darf man auch als Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln und muss nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Jedoch sollte man alle Faktoren bei dieser Entscheidung mit einbeziehen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert. In der privaten Krankenversicherung hingegen ist dies nicht möglich. Wer Familienangehörige, wie z. B. Frau oder Kinder mit versichern möchte, muss einen separaten Beitrag für jedes Familienmitglied zahlen.

Da sich allerdings die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht nach der Höhe des Einkommens richten, sondern nach Lebensalter, Geschlecht und Versicherungsrisiko, kann die private Krankenversicherung trotzdem günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Dies gilt es herauszufinden. Falls man sich als Arbeitnehmer privat krankenversichert, muss der Arbeitgeber trotzdem einen Anteil zur Krankenversicherung zahlen. Dieser beträgt mindestens die Hälfte des Beitrages wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung gilt also in erster Linie zur Berechnung des Höchstbeitragssatzes für die gesetzlichen Krankenkassen – und als Einstieg in die private Krankenversicherung, wenn man sich hierfür entscheidet.