Berufshaftpflicht
Sicher, wenn ein Fabrikarbeiter einen Schraubenschlüssel in die Maschine fallen lässt, die das Fließband stoppt, kann ein Millionenschaden entstehen. Eine Angelegenheit, die nicht angenehm ist und die dem Arbeitnehmer bestimmt auch nicht besonderes Ansehen bei seinen Vorgesetzten einbringt, aber den finanziellen Schaden hat der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht zu tragen.
Es gibt aber Berufsgruppen, in denen das etwas anders aussieht. Zum Beispiel bei Rechtspflegern, die ja in der Regel Staatsbedienstete sind, oder auch bei Bediensteten im Sozialversicherungswesen. Diese haften oftmals mit ihrem Vermögen für Schäden, die in Ausübung ihres Berufs versehentlich geschehen sind – schließlich verursacht niemand absichtlich einen Schaden. Auch angestellte Ärzte in Krankenhäusern sollten – und müssen sogar – eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
Für Selbstständige und Freiberufler gilt grundsätzlich das Gebot der Berufshaftpflichtversicherung. Es wird Sie zu Beginn der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit niemand dazu auffordern, eine solche abzuschließen. Aber man sollte möglichst vom ersten Tag der Tätigkeit eine solche Versicherung besitzen. Kaum ein Selbstständiger kann sich in seinen Anfängen vorstellen, welchen Schaden er anrichten kann, nur weil er vielleicht den Abgabetermin für ein Projekt vergessen hat, oder IT-Dienstleister, wenn eine Kundendatenbank durch einen Fehler, den man vielleicht nicht einmal selbst verursacht hat, der vielleicht durch einen Systemabsturz eingetreten ist, beschädigt oder gar vernichtet wird. Man sollte sich einfach mal die Art der Aufträge anschauen die man so durch seine Geschäftspartner erhält – und sich mal ganz unverbindlich überlegen, was dabei alles schief gehen könnte. Und wie hoch die Regressforderungen des Geschäftspartners werden könnten. Diese können leider schwindelnde Höhen erreichen, Anwälte müssen eingeschaltet werden, Gerichtsverfahren laufen und die möglichen Regressforderungen können einen Selbstständigen oder Freiberufler auf Lebenszeit ruinieren. Wer also als Freiberufler keine Berufshaftpflicht abschließt, spart eindeutig an der falschen Stelle, und perfekt ist niemand. Sicher, man geht mit äußerster Aufmerksamkeit vor und möchte alles richtig machen. Trotzdem, Fehler passieren, und zwar jedem. Und niemals absichtlich. Man muss nur krank werden oder einen Unfall erleiden und ein Projekt dadurch bedingt nicht rechtzeitig fertig stellen können – sobald der Geschäftspartner dadurch Ausfälle nachweisen kann, darf er eine Regressforderung stellen.
Eine Berufshaftpflicht ist also grundsätzlich jedem angeraten, der Verantwortung für sein berufliches Handeln zu tragen hat. Für die Berufshaftpflichtversicherung werden die Beitragssätze in Gefahrengruppen eingeteilt und danach berechnet. Es gibt Leistungen, die man zusätzlich kostenlos mitversichern kann. Lesen Sie unsere kostenlosen Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung.
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