Gesetzliche Krankenversicherung
Jeder Bürger in Deutschland, und dabei spielt das Einkommen überhaupt keine Rolle, ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Beim Eintritt ins Berufsleben durch eine Ausbildung oder Arbeitsstelle wird oft die gesetzliche Krankenversicherung in einer Betriebskrankenkasse oder eine Innungs-Krankenkasse angeboten, aber man muss sich nicht für diese entscheiden – die Wahl der Krankenkasse ist frei, und man sollte hier die Beiträge gut vergleichen. Die Beiträge betragen immer einen bestimmten Prozentsatz vom Gehalt, aber dieser Prozentsatz kann um 0,5 bis sogar 2 Prozent variieren, von daher lohnt sich ein Vergleich immer. Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen sind manchmal etwas günstiger, aber das ist nicht die Regel.
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung enthält den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag drauf – dazu ist er verpflichtet – und überweist am Monatsanfang den gesamten Beitrag zur Krankenversicherung. Die prozentuale, am Gehalt errechnete Höhe des Beitrags soll für soziale Gerechtigkeit sorgen, denn es gilt das Prinzip: wer sehr wenig verdient, zahlt einen niedrigen Beitrag. Wer viel verdient, zahlt natürlich mehr. Die Starken unterstützen also mit ihren Beiträgen auch die Geringverdiener. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen stehen aber allen in gleicher Form zur Verfügung. Wer sich selbstständig macht, muss für seine Krankenversicherung selbst sorgen. Viele Arbeitnehmer jedoch, die hohe Bruttogehälter haben, entscheiden sich genau aus diesem Grund für eine private Krankenversicherung, denn der Beitrag für eine private Krankenversicherung errechnet sich nicht aus dem Gehalt, sondern nach Geschlecht, Alter und damit verbundenem Gesundheitsrisiko. Er kann unter Umständen sehr viel günstiger sein als der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Das bedeutet, Angebote einholen. Mit dem Eintritt in die Selbstständigkeit darf man auch eine private Krankenversicherung abschließen. Falls man bisher in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, ist man verpflichtet, den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachzuweisen – für eine der beiden Formen muss man sich jedoch entscheiden, denn Krankenversicherung ist Pflicht in Deutschland.
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