Private Krankenversicherung
Freiberufler, Selbstständige und Beamte können sich in einer privaten Krankenkasse krankenversichern, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Angestellte und Arbeitnehmer hingegen sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Es gilt jedoch hierfür eine Einkommensgrenze, bzw. die Beitragsbemessungsgrenze.
Diese liegt bei ca 4000 Euro monatlich für Arbeitnehmer, wird aber regelmäßig etwas höher angesetzt. Wessen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, darf auch als Arbeitnehmer in eine private Krankenkasse wechseln. Als Grundlage dieser Berechnung gilt das durchschnittliche Jahresgehalt inklusive Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Taucht ein Dienstwagen in der Gehaltsabrechnung auf, der auch privat genutzt werden darf, so wird auch dieser als geldwerter Vorteil in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen.
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann sich durchaus lohnen. Die Höhe der monatlichen Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse errechnet sich prozentual aus dem Gehalt, das heißt, je höher das Gehalt, um so höher der Krankenkassenbeitrag.
In der privaten Krankenversicherung hingegen (PKV) errechnet sich der Beitragssatz aus dem Lebensalter, dem Geschlecht und dem Versicherungsrisiko. Über die gesetzliche Krankenversicherung hingegen sind sämtliche Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert, in der privaten Krankenversicherung wird für jedes versicherte Mitglied – auch für ein eigenes Kind – ein Beitrag errechnet, der geleistet werden muss.
Trotzdem ist speziell für Besserverdiener ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung sicher eine Überlegung wert. In den meisten Fällen sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung einfach höher, gleichgültig ob es sich um Zuzahlungen bei Zahnersatz handelt oder bei sonstigen Behandlungskosten. Privat versichert bedeutet zwar auch, den einen oder anderen Arztbesuch bis zu einer gewissen Höhe zunächst vorzulegen – aber gegen Vorlage des Belegs wird der Betrag zurück erstattet. Privat Versicherte sind allerdings in der Regel Menschen, die selten krank sind und noch seltener zum Arzt gehen: Meistens Selbstständige und Freiberufler. Die Angestellten, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, befinden sich auch auf einer gewissen Karrierestufe und überlegen es sich mehr als zweimal, ob sie zum Arzt müssen – und in der Regel sind das auch nicht die Berufsgruppen, die körperlich hart arbeiten müssen und dadurch anfällig für gewisse Risiken sind. Dadurch können die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung vergleichsweise niedrig gehalten werden. Um jedoch diese Qualität dauerhaft gewährleisten zu können, müssen die privaten Krankenkassen diese Beitragsbemessungsgrenze setzen.
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