Unfallversicherung
Aus diesem Grund sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Beitrag in die gesetzlichen Unfallkassen zu zahlen, um ihre Arbeitnehmer für den Fall eines Unfalls im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg zu versichern. Die Höhe der pauschalen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung errechnet sich aus der Größe des Betriebs, der Gefahrenstufe der Arbeitnehmer sowie der Anzahl der Angestellten.
Da jedoch die gesetzliche Unfallversicherung durch den Arbeitgeber oftmals nur die allernötigsten Leistungen übernimmt, sollte der Arbeitnehmer tatsächlich einen Unfall erleiden, ist es angeraten für Arbeitnehmer, sich um eine zusätzliche, private Unfallversicherung zu bemühen. Geschieht nämlich ein Unfall auf dem Arbeitsweg, so muss oftmals für die gesetzliche Unfallversicherung erst einmal nachgewiesen werden, ob Leistungen tatsächlich fällig werden, und dies gilt ebenso für Unfälle im Betrieb. Und dann werden nur die tatsächlichen Ausfälle für den Moment übernommen.
Bei schwerwiegenden Unfällen allerdings sind oft Reha-Maßnahmen notwendig, und diese werden nicht übernommen. Auch zahlt die gesetzliche Unfallkasse keine kosmetischen Operationen, auch nicht wenn sie medizinisch begründet sind. Der Gehaltsausfall wird auch nicht ersetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt bis zu sechs Wochen fortzuzahlen, danach muss die Krankenkasse das so genannte Krankengeld zahlen – und das ist niemals in der Höhe des Gehalts. Ein Unfall, den man als Arbeitnehmer erleidet, kann also niemals finanziell in voller Höhe durch die gesetzliche Unfallkasse reguliert werden.
Mit einer privaten, zusätzlichen Unfallversicherung hingegen ist man als Arbeitnehmer voll abgesichert. Man muss auch nicht wählen, ob man die Leistungen der gesetzlichen oder der privaten Unfallversicherung in Anspruch nimmt – im Falle eines Unfalls werden beide Leistungen fällig. Die private Unfallversicherung übernimmt allerdings Reha-Kosten, Verdienstausfälle, Kosten für kosmetische Operationen und im schlimmsten Fall wird auch eine Todesfallsumme ausgezahlt.
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